0800 7246 102

  • Im Schadenfall meldet sich der Vermieter bei der Württembergische Versicherung AG oder bei kautel.
  • Die Versicherung prüft und leistet bei plausiblen Ansprüchen an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme.
  • Der Mieter ist zur Rückzahlung der von W&W gezahlten Beträge verpflichtet.

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