- Im Schadenfall meldet sich der Vermieter bei der Württembergische Versicherung AG oder bei kautel.
- Die Versicherung prüft und leistet bei plausiblen Ansprüchen an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme.
- Der Mieter ist zur Rückzahlung der von W&W gezahlten Beträge verpflichtet.