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Im Schadenfall leistet die Württembergische Versicherung AG einen wertvollen Service für Mieter und Vermieter. Nachdem die Schadenmeldung durch den Vermieter eingegangen ist, wird der Sachverhalt einer unabhängigen Prüfung unterzogen. Die Württembergische zahlt in allen Fällen von plausiblen Ansprüchen umgehend den Schadenbetrag bis zur vollen Kautionshöhe aus. Der Vorteil für beide Seiten ist hierbei, dass die ausgezahlte Kautionssumme vom Vermieter dann sicher für die Begleichung des Kautionssschadens verwendet werden kann. Der Mieter wird umgehend über die Einstandspflicht informiert. Beide Seiten partizipieren so von einer eindeutigen Sachverhaltseinschätzung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen entsprechend § 551 BGB. Im gewerblichen Umfang sind die Leistungen im Bürgschaftsvertrag geregelt. Der Mieter ist gegenüber der Württembergische Versicherung AG für berechtigte Kautionsleistungen zur Zahlung verpflichtet.

Als Vermieter nutzen Sie bitte den Download-Service unter "Schadenmeldung". Sie erhalten ein editierbares PDF-Formular als Telefax oder Briefvorlage an die Württembergische Versicherung AG. Bitte beachten Sie auch die unten stehenden Informationen.

 

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