- Im Schadenfall meldet sich der Vermieter bei kautel oder der Versicherung.
- Die Württembergische prüft und leistet bei plausiblen Ansprüchen an den Vermieter bis zur vereinbarten Kautionssumme.
- Der Mieter ist zur Rückzahlung der von der Württembergische Versicherung gezahlten Beträge verpflichtet.








