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Im Schadenfall leistet die Württembergische Versicherung AG einen wertvollen Service für Mieter und Vermieter. Nachdem die Schadenmeldung durch den Vermieter eingegangen ist, wird der Sachverhalt einer unabhängigen Prüfung unterzogen. Die Württembergische zahlt in allen Fällen von plausiblen Ansprüchen umgehend den Schadenbetrag bis zur vollen Kautionshöhe aus. Der Vorteil für beide Seiten ist hierbei, dass die ausgezahlte Kautionssumme vom Vermieter dann sicher für die Begleichung des Kautionssschadens verwendet werden kann. Der Mieter wird umgehend über die Einstandspflicht informiert. Beide Seiten partizipieren so von einer eindeutigen Sachverhaltseinschätzung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen entsprechend § 551 BGB. Im gewerblichen Umfang sind die Leistungen im Bürgschaftsvertrag geregelt. Der Mieter ist gegenüber der Württembergische Versicherung AG für berechtigte Kautionsleistungen zur Zahlung verpflichtet.

Als Vermieter nutzen Sie bitte den Download-Service unter "Schadenmeldung". Sie erhalten ein editierbares PDF-Formular als Telefax oder Briefvorlage an die Württembergische Versicherung AG. Bitte beachten Sie auch die unten stehenden Informationen.

 
  • Im Schadenfall meldet sich der Vermieter bei der Württembergische Versicherung AG oder bei kautel.
  • Die Versicherung prüft und leistet bei plausiblen Ansprüchen an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme.
  • Der Mieter ist zur Rückzahlung der von W&W gezahlten Beträge verpflichtet.

Nach dem Auszug aus einer Mietwohnung macht der Vermieter einen Anspruch wegen Schäden, die der Mieter verursacht hat, geltend. Zwecks Regulierung meldet er sich direkt bei der Versicherung. Der Versicherer informiert den Mieter über die Inanspruchnahme der Bürgschaft. Beseitigt er die angemahnten Schäden nicht, leistet die Württembergische an den Vermieter bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme (höchstens jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Grenze von drei Monatskaltmieten). Im Anschluss ist der Mieter zur Erstattung der von der Württembergische Versicherung AG gezahlten Beträge verpflichtet. Er kann die Kaution anschließend von seinem Vermieter zurückfordern.

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