- Die Mietkautionsbürgschaft wird für privat genutzten Wohnraum durch einen Verbraucher beantragt
- Das Mietobjekt liegt in der Bundesrepublik Deutschland
- Der Mieter erteilt sein Einverständnis zur Prüfung seiner Bonität. Die Prüfung der Bonität führt zu einem positiven Ergebnis.
- Der Vermieter ist mit der Entgegennahme einer Bürgschaft als Mietkaution einverstanden.
- Das Mietverhältnis ist ungekündigt.
- Der Mietvertrag ist unbefristet oder die Mietdauer beträgt bei befristeten Mietverhältnissen noch mindestens weitere 18 Monate ab Ausstellung der Bürgschaft.
- Die MietkautionsBürgschaft kann nicht für Dritte (z.B. Freunde oder Verwandte) beantragt werden.
- Die Mietkaution, und damit die Höhe der Bürgschaft, entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Das heißt, die Mietsicherheit ist entsprechend § 551 Absatz 1 BGB auf maximal das Dreifache der zu Beginn des Mietverhältnisses auf einen Monat entfallenden Miete - ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten - beschränkt (= 3 Monatsmieten ohne Nebenkosten).
- Die Mietkaution beträgt mindestens 400 Euro und höchstens 10.000 Euro.
3. Schritt
Sie hinterlegen die Bürgschaftsurkunde bei Ihrem Vermieter. Schnell, online und unkompliziert.
2. Schritt
Sie erhalten ihre Bürgschaft zu Ihrem Wunschtermin per Post.
1. Schritt
Einfach Kaution berechnen und ein kostenloses Angebot anfordern oder direkt online abschliessen.